Dr. Dieter Hagmüller  |  Facharzt für Psychiatrie, Wahlarzt

im Therapie- und Fachärztezentrum Schloss Riedegg bei Gallneukirchen

STORNO-INFO


Jeder möchte gerne einen Termin so bald wie möglich.
Trotz dichtem Terminkalender gibt es meist längere Wartezeiten, oft mehrere Wochen.

Aus Gründen der Fairness und in Ihrem eigenen Interesse wird um zeitgerechte Terminabsage gebeten.

Damit können noch kurzfristig andere dringliche Anfragen eingeschoben werden.
Bei zu kurzfristigen Absagen ist das nicht mehr möglich.

Pro Patient reserviere ich üblicherweise eine ganze Stunde, bei Erstgesprächen noch länger.
Bei einem Ausfall kann nicht einfach der nächste Patient nachrücken
wie z.B. in einer Kassenpraxis. Das wird meist nicht bedacht. 

In letzter Zeit hat sich leider eine gewisser "Schlendrian" eingeschlichen.
Termine werden zum Teil sehr kurzfristig storniert, auch Nichterscheinen kommt leider immer wieder vor.

Das ist unfair anderen Patienten gegenüber, die sonst früher einen Termin bekommen hätten. 

Und es ist unfair mir gegenüber, weil mir als Selbständigem dadurch ein unverschuldeter Verdienstentgang entsteht.
Bei Ausfall besteht ein fortgesetzter Entgeltanspruch gemäß § 1168 Abs 1 ABGB

Es gilt daher folgende Storno-Regelung:


Jeder Patient erhält 3 Tage vor dem Termin eine automatische Erinnerungs-SMS

Absagen sind bis 2 Tage (48 Stunden) vor dem Termin kostenfrei möglich

Bei nicht rechtzeitiger Absage bzw. Fernbleiben wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt (100% Storno)

Ausnahmen nur im Krankheitsfall gegen Vorlage eines ärztlichen Attests


Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Terminabsage
_Merkblatt_Patient_Ausfallshonorar_Termin_nicht_wahrgenommen_2023.pdf (20.71KB)
Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Terminabsage
_Merkblatt_Patient_Ausfallshonorar_Termin_nicht_wahrgenommen_2023.pdf (20.71KB)


siehe dazu auch folgende Info zu einem landesgerichtlichen Urteil in einem solchen Fall


E-Mail
Anruf
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